Das Benchmade 15090 SlipRidge ist der Klappmesser-Vertreter der Hunt.Line, hier mit Griffschalen aus stabilisiertem Holz. Die Klinge im modifizierten Clip-Point-Profil besteht aus rostfreiem MagnaCut und wird im SelectEdge-Verfahren auf einen besonders feinen Schneidenwinkel geschliffen – gedacht für das Zerlegen und Aus-der-Decke-Schlagen, wo eine saubere, standfeste Schneide zählt.
Die Griffschalen lassen sich vom Benutzer abnehmen, sodass sich das Messer nach dem Einsatz gründlich reinigen lässt. Verriegelt wird über den AXIS-Lock, der beidseitig bedienbar ist und die Klinge sicher in Position hält.
Mit 8,9 cm Klingenlänge, 12,1 cm Baulänge geschlossen und 106 g bleibt das Benchmade 15090 SlipRidge ein taschentaugliches Messer für den Ansitz und die Nachsuche. Es ergänzt die SlipRidge-Familie mit der feststehenden Ausführung 15650 und dem Gut Hook 11OR. Dieselbe Bauform gibt es als Modell 15090-01 mit Griffschalen aus orangem G10.
| Klingenlänge | 8,9 cm |
| Gesamtlänge offen | 21 cm |
| Länge geschlossen | 12,1 cm |
| Klingenstärke | 2,9 mm |
| Gewicht | 106 g |
| Klingenmaterial | MagnaCut, rostfrei (60–62 HRC) |
| Klingenform | Modifizierter Clip Point |
| Schliff | SelectEdge |
| Griffmaterial | Stabilisiertes Holz, abnehmbar |
| Verschluss | AXIS-Lock |
| Herkunft | Oregon, USA |
| Art.-Nr. | 15090 |
| EAN | 610953214845 |
| › | Klinge aus rostfreiem MagnaCut mit 60–62 HRC |
| › | SelectEdge-Schliff für eine besonders feine Schneide |
| › | Modifiziertes Clip-Point-Profil für jagdliche Arbeiten |
| › | AXIS-Lock, beidhändig bedienbar |
| › | Vom Benutzer abnehmbare Griffschalen aus stabilisiertem Holz |
| › | 12 g leichter als die G10-Ausführung 15090-01 |
| › | Rostfreier Klingenstahl, keine besondere Pflege erforderlich |
Führen in der Öffentlichkeit verboten. Das Benchmade 15090 SlipRidge lässt sich einhändig öffnen und die Klinge ist über den AXIS-Lock feststellbar. Es fällt damit unter das Führungsverbot des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG.
Der Besitz, der Erwerb und der Transport in einem verschlossenen Behältnis bleiben zulässig. Ein Führen ist nur bei berechtigtem Interesse im Sinne des § 42a Abs. 2 WaffG gestattet, etwa bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck.
Für Jägerinnen und Jäger gilt: Die Jagdausübung ist ein allgemein anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG. Das Führen im Zusammenhang mit der Jagd ist damit zulässig.

Angaben gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Hersteller:
Benchmade, Inc.
300 Beavercreek Road, 97045 Oregon City, Oregon, USA
info@benchmade.com · +1-503-655-6004
Verantwortliche Person in der EU:
ACMA – Inh. Heike Reus
Veiter Weg 13, 97241 Bergtheim, Deutschland
info@acma.de · +49 9367 981616
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