Sie suchen ein EDC Messer, das Sie ganz legal jeden Tag dabei haben dürfen? In dieser Kollektion finden Sie ausschließlich §42a-konforme Messer: Modelle, die nicht unter das Führungsverbot des Waffengesetzes fallen und damit im Alltag frei geführt werden dürfen – vom klassischen Slipjoint bis zum kompakten feststehenden Messer.

Der §42a Waffengesetz verbietet das Führen von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge sowie von feststehenden Messern mit Klingen über 12 cm in der Öffentlichkeit. Wichtig: Der Besitz und Transport im verschlossenen Behältnis bleibt erlaubt – nur das griffbereite Mitführen ist eingeschränkt. Alle Messer in dieser Kollektion umgehen diese Einschränkung von vornherein.
Drei Kategorien sind §42a-konform: Zweihandmesser, die sich nur mit beiden Händen öffnen lassen – etwa klassische Opinel und viele Schweizer Taschenmesser. Slipjoints ohne Klingenarretierung, selbst wenn sie einhändig zu öffnen wären – wie das Buck 250 Saunter oder die Sandrin Slipjoint-Modelle. Und feststehende Messer mit Klingen bis 12 cm – vom Morakniv Companion bis zum White River Apex.
Legal führbar heißt nicht langweilig: In dieser Auswahl stecken Premium-Stähle wie MagnaCut und S35VN, Damast-Klingen und handgefertigte Klassiker. Ob elegantes Gentleman-Messer fürs Büro, robustes Arbeitsmesser für unterwegs oder Bushcraft-Fixed für die Wochenendtour – hier wählen Sie ohne rechtliche Kompromisse.
Auch bei §42a-konformen Messern gelten örtliche Sonderregeln, etwa Waffenverbotszonen an Bahnhöfen oder bei Veranstaltungen. Und selbstverständlich gilt: Ein Messer ist ein Werkzeug – führen Sie es nur, wenn Sie es auch als solches nutzen.

Als Messerfachgeschäft seit 1955 kennen wir das deutsche Waffenrecht aus der täglichen Praxis und kennzeichnen jedes Messer im Shop entsprechend. Bei Fragen zur Rechtslage beraten wir Sie gerne – online oder in unserem Laden in Geisenfeld.
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